Voraussetzungen
(die Voraussetzungen gelten für das Abschlusszeugnis; eine Anmeldung mit dem Halbjahreszeugnis der 10ten Klasse ist möglich, ohne das die Voraussetzungen erfüllt sind)
In die Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer- den qualifizierten Sekundarabschluss I (mittlere Reife) mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, Erste Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf
- oder
- an einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang in Klassenstufe 11 versetzt ist
- oder
- an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in Klassenstufe 10 versetzt ist
- oder
- an einer Integrierten Gesamtschule die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach § 30 Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung vom 12. Juni 2009 (GVBl. S. 224, BS 223-1-35) in der jeweils geltenden Fassung erworben hat
- oder
- in der Regel bis zum 31. Mai eines Jahres vor Beginn der Klassenstufe 11 einen Praktikumsvertrag für ein Praktikum gemäß § 5 Abs. 2 vorweisen kann
- und
- noch keine Berufsausbildung nach Bundesrecht oder nach Landesrecht abgeschlossen hat.
- (2) Die Aufnahme in die Fachoberschule kann nur in Klassenstufe 11 erfolgen.
- (3) § 17 Abs. 2 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen bleibt unberührt.
