Leistungsebenen an der Paul-Schneider-Schule

Mit Beginn des 7. Schuljahres setzt eine äußere Differenzierung ein. Dies bedeutet, dass die Kinder in bestimmten Fächern je nach ihrem Lern- und Leistungsvermögen in Kursen auf unterschiedlichem Niveau unterrichtet werden. Der Klassenverband bleibt in den nicht differenzierten Fächern erhalten.
Folgende Leistungsebenen gibt es an der Paul-Schneider-Schule:
G – Kurs (Grundkurs): Der Grundkurs vermittelt das Fundament des entsprechenden Faches. E1 – Kurs (Erweiterungskurs 1): Der Erweiterungskurs 1 vermittelt zum Fundament ergänzende Teilgebiete und vertiefende Arbeitstechniken.Die äußere Differenzierung setzt in der siebten Klasse in folgenden Fächern ein:
- Mathematik: auf zwei Leistungsebenen (G/E1)
- Englisch: auf zwei Leistungsebenen (G/E1)
Ab dem achten Schuljahr wird zusätzlich in Deutsch auf zwei Leistungsebenen unterrichtet Deutsch:
- auf zwei Leistungsebenen (G/E1)
In der Klassenstufe 9 werden die Schüler in eine Berufsreifeklasse mit Praxistag und in „Realschulklassen“ aufgeteilt.
Die Trennung ab dem 9. Schuljahr halten wir für sinnvoll, um gezielt auf den jeweiligen Abschluss vorzubereiten.
Die Schüler der Berufsreifeklasse können nach der neunten Klasse den Berufsreifeabschluss erwerben.
Die Schüler der „Realschulklassen“ können nach der 10. Klasse den Qualifizierten Sekundarabschluss I erwerben.
Weitere Schwerpunkte in den Klassen 7-10 sind die Berufsorientierung und die Wahlpflichtfächer.
Berufsorientierung – Kein Schüler geht ohne Perspektive! –> Dieser Leitsatz bestimmt unsere Arbeit. Die Berufsorientierung hat an unserer Schule einen hohen Stellenwert. Wir bemühen uns, dass alle SchülerInnen nach der Zeit an unserer Schule nahtlos einen für sie passenden Weg gehen können.
Ansprechpartner
Voraussetzungen für Schulabschlüsse und die Einstufung in die 10. Klasse nach der Übergreifenden Schulordnung
Bei der Auflistung handelt sich um eine allgemeine Übersicht. Genaue Regelungen zum Ausgleich besprechen Sie bitte unbedingt mit den Teamlehrern oder den Stufenleitungen. Alternativ können Sie diese Regelungen unter dem am Spaltenende angegebenen Paragraphen der Schulordnung nachlesen.
Voraussetzungen Abschluss Berufsreife nach der 9. Klasse | Voraussetzung für die Versetzung in die abschlussbezogene Klasse zur Erlangung des qualifizierten Sekundarabschluss I 9. Klasse | Voraussetzung für den qualifizierten Sekundarabschluss I nach der 10. Klasse | |
Niveau, das zugrunde gelegt wird | Kurse der Leistungsebene G | Kurse der Leistungsebene G | Kurse der Leistungsebene E1 |
Verrechnung | E1 eine Note besser | E1 eine Note besser | |
Mit diesen Mindestnoten ist der Übergang bzw. der Abschluss möglich |
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§ 74 Übergreifende Schulordnung Wenn nötig: Unbedingt Regelungen zum Ausgleich beachten |
§ 67 Übergreifende Schulordnung Wenn nötig: Unbedingt Regelungen zum Ausgleich beachten |
§ 75 Übergreifende Schulordnung Wenn nötig: Unbedingt Regelungen zum Ausgleich beachten |