Voraussetzungen

In die Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer

  • den qualifizierten Sekundarabschluss I (mittlere Reife) mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, Erste Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf
  • oder
  • an einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang in Klassenstufe 11 versetzt ist
  • oder
  • an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in Klassenstufe 10 versetzt ist
  • oder
  • an einer Integrierten Gesamtschule die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach § 30 Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung vom 12. Juni 2009 (GVBl. S. 224, BS 223-1-35) in der jeweils geltenden Fassung erworben hat
  • und
  • in der Regel bis zum 31. Mai eines Jahres vor Beginn der Klassenstufe 11 einen Praktikumsvertrag für ein Praktikum gemäß § 5 Abs. 2 vorweisen kann
  • und
  • noch keine Berufsausbildung nach Bundesrecht oder nach Landesrecht abgeschlossen hat.
  • (2) Die Aufnahme in die Fachoberschule kann nur in Klassenstufe 11 erfolgen.
  • (3) § 17 Abs. 2 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen bleibt unberührt.

In der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März können Sie sich um einen Schulplatz bewerben. Dazu geben Sie bitte eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10 und das ausgefüllte Anmeldeformular an die Schule.

Den Praktikumsplatz müssen Sie bis spätestens 31. Mai nachweisen, indem Sie einen unterschriebenen Praktikumsvertrag bei der Schule einreichen. Dieser wird seitens der Schule geprüft und in Kopie an die Schülerin, den Schüler und den Praktikumsbetrieb zurückgegeben.